Weckruf: Zukunftschancen junger Menschen dürfen nicht unter Kostendruck geraten

BVkE und CBP warnen vor einer Schwächung individueller Rechtsansprüche durch die geplante Kinder- und Jugendhilfestrukturreform

 

Einen Tag vor der ursprünglich geplanten Beratung des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes im Bundeskabinett appellieren der Bundes-
verband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) und der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) an die Bundesregierung, zentrale Regelungen des Reformentwurfs zu überarbeiten.
Mit einem gemeinsamen Weckruf machen die beiden Verbände auf mögliche einschneidende Folgen der geplanten Strukturreform für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und ihre Familien aufmerksam. Sie warnen insbesondere davor, infrastrukturellen und gemeinsamen Angeboten einen gesetzlichen Vorrang gegenüber individuellen Hilfen und Leistungen einzuräumen.


BVkE und CBP erkennen den Reformbedarf in der Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich an.
Steigende Unterstützungsbedarfe, fehlende Plätze sowie der Fach- und Arbeitskräftemangel stellen Jugendämter, Einrichtungen und Dienste vor erhebliche Herausforderungen. Diese Probleme dürfen jedoch nicht damit beantwortet werden, dass Zugänge zu individuellen Hilfen erschwert, weniger betreuungsintensive Angebote pauschal bevorzugt oder fachliche Standards abgesenkt werden.
Den vorgesehenen Regelungen nach könnten individuelle Hilfen zur Erziehung, Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige zunehmend hinter infrastrukturellen Angeboten zurücktreten. Damit droht aus Sicht der Verbände ein grundlegender Perspektivwechsel: Nicht mehr der individuell festgestellte Bedarf des jungen Menschen oder seiner Familie stünde am Anfang, sondern die Frage, welches Angebot vor Ort verfügbar ist. Gerade bei komplexen Bedarfslagen besteht dadurch die Gefahr, dass Hilfen nicht rechtzeitig, nicht ausreichend oder nicht passgenau erbracht werden.
Wolfgang Tyrychter, Vorsitzender des CBP, erklärt: „Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung entscheidet sich die Qualität dieser Reform daran, ob ihr individueller Unterstützungsbedarf weiterhin umfassend festgestellt und tatsächlich gedeckt wird. Infrastrukturelle und gemeinsam zu nutzende Angebote können sinnvoll sein. Sie dürfen aber nicht an die Stelle eines individuellen Rechtsanspruchs treten, wenn sie den konkreten Bedarf nicht abdecken können. Teilhabe lässt sich nicht standardisieren. Sie braucht passgenaue Leistungen, verlässliche Qualität und die spezifische Fachlichkeit der Eingliederungshilfe.“

Gerade junge Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen sind darauf angewiesen, dass heilpädagogische, heilerziehungspflegerische, therapeutische, pflegerische und kommunikative Kompetenzen verlässlich zur Verfügung stehen. Personelle Engpässe dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Fachlichkeit relativiert wird. Erforderlich sind vielmehr nachhaltige Investitionen in Ausbildung, Personalgewinnung, Personalbindung und den Aus-
bau bedarfsgerechter Angebote.
Thomas Domnick, Vorsitzender des BVkE, betont: „Kinder und Jugendliche brauchen die Hilfe, die zu ihrer Lebenssituation passt – rechtzeitig, verlässlich und in der notwendigen Intensität. Gerade bei hoch belasteten Familien oder in Krisensituationen kann eine standardisierte Infrastruktur eine individuell ausgestaltete Hilfe zur Erziehung nicht ersetzen. Werden notwendige Hilfen verzögert oder nur schrittweise gewährt, verfestigen sich Problemlagen.
Dies gefährdet Entwicklungschancen junger Menschen und verursacht langfristig höhere gesellschaftliche Folgekosten.“
BVkE und CBP befürworten den Ausbau präventiver und inklusiver Infrastrukturen. Diese können Familien frühzeitig erreichen, Krisen vorbeugen und soziale Teilhabe fördern. Ihr Ausbau muss jedoch zusätzlich und verlässlich finanziert werden. Er darf nicht zulasten individueller Hilfen oder bestehender Rechtsansprüche erfolgen.


Die Verbände wenden sich zudem gegen eine verkürzte Debatte über steigende Ausgaben.
Ein erheblicher Anteil der Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe entfällt auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsförderung. Die geplanten Steuerungsmaßnahmen betreffen dagegen insbesondere rechtsanspruchsgebundene Einzelfallhilfen, die junge Menschen schützen, ihre Entwicklung fördern und ihre Teilhabe ermöglichen.
„Die Zukunftsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe ist kein Selbstzweck“, erklären BVkE und CBP gemeinsam. „Sie bemisst sich daran, ob Schutz, Förderung und Teilhabe für jeden jungen Menschen gewährleistet werden können. Das Bedarfsdeckungsprinzip, individuelle Rechtsansprüche und fachliche Qualitätsstandards müssen deshalb unangetastet bleiben.“
BVkE und CBP fordern die Bundesregierung auf, auf einen gesetzlichen Vorrang infrastruktureller Angebote zulasten individueller Hilfen und Leistungen zu verzichten. Jeder junge Mensch muss weiterhin Anspruch auf eine umfassende und beteiligungsorientierte Bedarfsermittlung sowie auf eine geeignete und bedarfsdeckende Unterstützung haben.
Der gemeinsame Weckruf von BVkE und CBP ist unter https://www.bvke.de/stellungnahmen/weckruf/3326703/ abrufbar.

 

Quelle: PM des Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. und Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V., 28.07.2026

 

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Veröffentlichung

Mi, 29. Juli 2026

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