NBank: Aktuelle Informationen zur Verfahrensweise - keine Schließung der Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Center - Update

Nachdem am vergangenen Sonntag eine aktualisierte Fassung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Kraft getreten ist, erreichen uns einige Nachfragen zu etwaigen Auswirkung der geänderten Verordnung für den Betrieb der Einrichtungen der Jugendberufshilfe.

 

Die für Angebote der Jugendberufshilfe relevanten Teile der Verordnung sind gegenüber der Vorgängerfassung nicht geändert worden. Somit gilt weiterhin:

 

Grundsätzlich soll der Zielgruppe benachteiligter junger Menschen auch während der Corona-Pandemie weiterhin der Zugang zu den Angeboten der Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren in Präsenzform weiterhin offen stehen.

 

Da die räumlichen Voraussetzungen in Ihren Einrichtungen vor Ort, die Hygienekonzepte, deren Einhaltung durch die Teilnehmenden sowie in den Jugendwerkstätten die Arbeitsbereiche sehr unterschiedlich sind, gibt es keine generelle Regelung, wie Ihre Angebote vor Ort konkret durchzuführen sind. Insoweit haben Sie bei der Durchführung einen Gestaltungsspielraum.

 

Bitte beachten Sie, dass die Angebote der Jugendberufshilfe gem. § 13 SGB VIII nicht vom Präsenzverbot des §14a der Corona-Verordnung für Angebote der außerschulischen Bildung (u.a. in Volkshochschulen) betroffen sind.

 

Weitere Informationen: Jugendberufshilfe NBank, Telefon: 0511 30031-920, E-Mail:

 

Die NBank auf Twitter: https://twitter.com/nbank_de

 

 

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Veröffentlichung

Di, 12. Januar 2021

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