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Bündnis und Förderprogramm „Gute Nachbarschaft"

Bündnis für gute Nachbarschaft in Niedersachsen“ hat am 14.4.2021 seine Arbeit aufgenommen
Der Niedersächsische Bauminister Olaf Lies hat am 14. April 2021 gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hans-Joachim Lenke sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten der kommunalen Spitzenverbände und von Organisationen der Gemeinwesenarbeit, der Gesundheitspflege, der Wohnungswirtschaft und des Verbands Wohneigentum, des Mieterbundes, des DGB, des Landespräventionsrates, des Flüchtlingsrates sowie der evangelischen und katholischen Kirchen das „Bündnis für gute Nachbarschaft in Niedersachsen“ gegründet.

 

Mit der Landesförderung „Gute Nachbarschaft“ in der Stadtentwicklung sollen herausragende sowie modellhafte Projekte zur Stärkung der Integration und der Teilhabe finanziell unterstützt werden. Das Land Niedersachsen hat für 2021 erneut Fördermittel zur Verfügung gestellt. Um die zu fördernden Projekte zügig und wirkungsvoll auf den Weg zu bringen, wurde entschieden, die Fördermittel auch im Jahr 2021 über diesen Wettbewerb zu vergeben.

 

Mit dem Wettbewerb sollen Gebiete mit besonderen sozialen, demografischen und integrativen Herausforderungen und ökonomischen, sprachlichen, kulturellen, gesundheitlichen und sozialen Benachteiligungen erreicht werden.

 

Durch die Förderung sollen Gemeinden in die Lage versetzt werden, Konflikten aufgrund kultureller Unterschiede vorzubeugen und die Unterversorgung an sozialer Infrastruktur zu verhindern. Die Einrichtung von Räumen für die soziale Begegnung, Beratung und Unterstützung soll gefördert werden.

Es soll bewusst ein breites Spektrum unterschiedlicher Ansätze ermöglicht werden, um landesweit für die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort passgenaue Lösungen zu erreichen.

 

Ziel kann und soll es sein, integrative Handlungsansätze zu entwickeln, die die Gemeinwesenarbeit mit der Stadtteil-, Quartiers- oder Ortsentwicklung verknüpfen. Denn es sollen Erfahrungen gewonnen werden, wie Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement im Flächenland Niedersachsen etabliert und wie über das sozialraumorientierte Handeln Verbesserungen des Wohnquartiers oder Ortsteils erreicht werden können.

 

Integration und Teilhabe fördern!

 

Am Wettbewerb teilnehmen können Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, juristische Personen des privaten Rechts, deren Zweck vorrangig nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist (z.B. gGmbH, gUG) sowie Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisationen und Kammern.

 

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Veröffentlichung

Mo, 19. April 2021

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