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Alle Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, sind impfberechtigt

Information des MI und des MS für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe
 

Alle Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, sind impfberechtigt.

Dies umfasst sowohl hauptamtlich, wie auch nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe.

Termine können über das Impfportal Niedersachsen (www.impfportal-niedersachsen.de) vereinbart werden.

 

Quelle: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/landesjugendamt/newsletter_jin/sonder_newsletter_mai_2021/information-des-mi-und-des-ms-fur-mitarbeiterinnen-und-mitarbeiter-in-der-kinder-und-jugendhilfe-200033.html

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 04. Mai 2021

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