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Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) heute vom Bundesrat beschlossen

In seiner Sitzung hat der Bundesrat heute das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) beschlossen.

 

Das Gesetz  der Bundesregierung  bezweckt  die  Weiterentwicklung  des Kinder-und  Jugendhilferechts.  Die  stete  Verbesserung  eines  wirksamen  Hilfesystems zur  Stärkung  der  Familie  und  zum  Schutz  vor  Kindesgefährdungen  soll  durch eine weitere umfassende Reform des Kinder- und Jugendhilferechts erfolgen. 

 

Weierführende Informationen des Bundesrates dazu:

Gesetzesbeschluss

ergänzende Drucksache zum Beschluss

Erläuterung dazu

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 07. Mai 2021

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