Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) heute vom Bundesrat beschlossen
In seiner Sitzung hat der Bundesrat heute das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) beschlossen.
Das Gesetz der Bundesregierung bezweckt die Weiterentwicklung des Kinder-und Jugendhilferechts. Die stete Verbesserung eines wirksamen Hilfesystems zur Stärkung der Familie und zum Schutz vor Kindesgefährdungen soll durch eine weitere umfassende Reform des Kinder- und Jugendhilferechts erfolgen.
Weierführende Informationen des Bundesrates dazu: