Neuer Leitfaden zum Thema Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Niedersächsische Sozialministerium und das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie haben einen Leitfaden für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung veröffentlicht. Verfasst wurde er von Prof. Dr. Christof Radewagen, Hochschule Osnabrück.
Was ist datenschutzrechtlich zu beachten, wenn Dritte in den praktischen Kinderschutz direkt mit einbezogen werden sollen? Und unter welchen Voraussetzungen können dabei auch Informationen weitergeben werden, die einer Fachkraft als Geheimnis anvertraut worden sind und deshalb unter den besonderen Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII bzw. die strafrechtliche Schweigepflicht gem. § 203 StGB fallen?
Der Leitfaden "Vertrauensschutz im Kinderschutz" greift hierfür wesentliche datenschutzrechtliche Fragen aus der Praxis auf und bietet entsprechende Antworten an.
Weiterführende Informationen und Download der Broschüre: http://www.kinderschutz-niedersachsen.de/?7E4E852D6A2241EABEA588D671A1D5A1