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Kindergrundsicherung für alle!

Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse geben, fordert Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) Münster im Blog des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Kindergrundsicherung ist eines der sozial- und familienpolitischen Prestigeprojekte der neuen Bundesregierung. In ihr sollen verschiedene Leistungen wie Kindergeld, Sozialhilfeleistungen für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag gebündelt und einfach und automatisiert berechnet und ausgezahlt werden. Dabei soll ein „Garantiebetrag“ einkommensunabhängig und ein „Zusatzbetrag“ abhängig vom Elterneinkommen geleistet werden. „Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern“, heißt es einigermaßen ambitioniert im Koalitionsvertrag.

Eine echte Kindergrundsicherung ist seit Jahren eine zentrale Forderung der Wohlfahrtsverbände: Die Kindergrundsicherung muss für alle Kinder in Deutschland zugänglich sein – unabhängig vom Aufenthaltsstatus und  von der Staatsangehörigkeit.

Warum muss das überhaupt so deutlich betont werden? Ganz einfach: Weil es bislang ganz anders ist. Es gibt Kinder erster, zweiter und sogar dritter Klasse – je nachdem welchen Aufenthaltsstatus ihre Eltern haben. Ganze Gruppen von Kindern sind bislang von den unterschiedlichen Leistungssystemen, die in der Kindergrundsicherung gebündelt werden sollen, ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse sind nicht nur verfassungsrechtlich und europarechtlich hoch umstritten, sondern auch sozial- und integrationspolitisch kontraproduktiv. Und: Sie verletzen den Schutz des Kindeswohls, der bei allen staatlichen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden muss.

 

 

 

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Veröffentlichung

Di, 18. Januar 2022

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