Reform der Sanktionsregelungen im SGB II ist längst überfällig

Stellungnahme des DCV zum Sanktionsmoratorium SGB II

Bis zum Jahresende werden die Paragraphen zur Leistungskürzung im SGB II ausgesetzt. Dann soll die SGB II-Reform (Bürgergeld ) in Kraft treten, mit der eine Neuregelung der Sanktionen einhergeht.

Der Deutsche Caritasverband sieht eine Reform der Sanktionsregelungen im SGB II als längst überfällig. Mit Blick auf die anstehende SGB II-Reform (Bürgergeld) erinnern wir an die bereits vorgetragenen Erwartungen des Deutschen Caritasverbandes. Die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige müssen abgeschafft werden. Leistungen für Unterkunft und Heizung dürfen niemals gemindert werden. Minderungen sollen auf max. 30 % begrenzt sein, bei Meldeversäumnissen sind sie nur in engen Grenzen zu rechtfertigen. Der Eingliederungsprozess muss kooperativer gestaltet werden und an den individuellen Fähigkeiten und Wünschen der Leistungsberechtigten ansetzen. Neben der Änderung des Gesetzes ist es notwendig, dass in den Jobcentern ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist , das die Zeit hat, die Fähig- und Fertigkeiten sowie den Förderbedarf der Leistungsberechtigten richtig einzuschätzen und sich in einem Gespräch auf sein Gegenüber einzulassen. Neben der Neuregelung der Sanktionen ist es zur Sicherstellung des Existenzminimums unerlässlich die Regelbedarfe für Kinder und Erwachsene sachgerecht und transparent zu ermitteln.

 

Quelle: Deutscher Caritasverband e. V., 17.03.2022

 

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Veröffentlichung

Di, 03. Mai 2022

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