Hochschulzugang mit ukrainischen Zeugnissen

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 05.04.2022 einen Beschluss gefasst, der den Hochschulzugang für geflüchtete Schülerinnen und Schüler sowie Studierende aus der Ukraine regelt, die ihr Schul- oder Studienjahr nicht regulär abschließen konnten. Zum KMK-Beschluss zum Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsabschlüssen

Demnach soll den Betroffenen fluchtbedingt kein Nachteil entstehen, auch wenn nicht alle regulär erforderlichen staatlichen Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können. Die geltenden Bewertungsvorschläge für den Hochschulzugang mit ukrainischen Sekundarschulabschlusszeugnissen werden angewendet. Weitere aktuelle Informationen finden Sie im Informationsportal anabin unter Informationen zum Bildungswesen in der Ukraine im Kapitel „Hochschulzugang in Deutschland“. Verschiedene Dokumente, die unterschiedliche Aspekte des Hochschulzugangs erläutern, stellen wir hier zur Verfügung: Hochschulzugang mit ukrainischen Zeugnissen, Erklärungen zur Verifizierung von ukrainischen Bildungsnachweisen und Informationen über das Ende des Schuljahres 2021/2022 in der Ukraine

Auf der Homepage der KMK sind unter Ukraine –Informationen zur Anerkennung weitere Informationen, die zur Anerkennung von Bildungsnachweisen erforderlich sind, abrufbar. Die Übersicht wird laufend aktualisiert. Im Informationsportal anabin finden Sie zusätzlich FAQ zur Anerkennung.