Stellungnahme der BAG KJS zur BAföG-Reform
Basierend auf bestehenden Positionen hat die BAG KJS eine Stellungnahme zu der anstehenden BAföG-Reform abgegeben. Grundsätzlich gebrüßt die BAG KJS die Entscheidung des Kabinetts, die Bedarfssätze für Studierende zu erhöhen und die Altersgrenze im BAföG auf 45 Jahre anzuheben. Der auf dem Referentenentwurf basierende Beschluss bleibt aber in wichtigen Punkten hinter den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zurück. Daher macht die BAG KJS in einer Stellungnahme auf die Schwachstellen der geplanten Reform aufmerksam.
Insbesondere sind Geflüchtete nach § 24 AufenthG noch in das vorliegende BAföG-Änderungsgesetz unter § 8 in den förderfähigen Personenkreis aufzunehmen. Auch sind dringend die Möglichkeiten des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens (§ 13 (3) SGB VIII) bei vollzeitschulischen Ausbildungen zu verbessern und die Finanzierungsmöglichkeiten für schulische Auszubildende im Schüler-BAföG analog zur Berufsausbildungsbeihilfe zu erleichtern.
Quelle und Stellungnahme der BAG KJS, 29.04.2022
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