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Bundesrat beschließt die Abschaffung der Kostenheranziehung

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Abschaffung der Kostenheranziehung zugestimmt. Jungen Menschen, die eine stationäre Leistung nach § 27 SGB VIII oder § 35a SGB VIII erhalten, sowie die Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII werden bisher gemäß § 94 Absatz 6 SGB VIII bis zu einer Höhe von 25 Prozent ihres Einkommens zu den Kosten der Leistung herangezogen.

 

Mit der Neuregelung ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Teilhabeförderung von jungen Menschen, die in Pflegefamilien und stationären Wohngruppen aufwachsen, sowie von jungen Eltern(teilen), die einer spezifischen Unterstützung bei der Erziehung und Pflege ihrer Kinder bedürfen, endlich erreicht. Der BVkE, aber auch weitere Verbände haben über Jahre hinweg diese Forderung aufrechterhalten.

 

Quelle: Pressemitteilung des BVkE vom 15.12.2022

 

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Veröffentlichung

Do, 05. Januar 2023

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