Land Niedersachsen startet das Antragsverfahren zu Ombudsstellen

Das Land Niedersachsen startet das Antragsverfahren zur Förderung neuer Anlaufstellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, die so genannten Ombudsstellen.

In dem Dreiecksverhältnis zwischen Familien, öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern kommt es im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen mitunter zu Konflikten. In diesen Konflikten beraten unabhängige Ombudsstellen Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien, und versuchen auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.

 

Unabhängige Ombudsstellen unterstützen zum Beispiel, wenn junge Menschen oder ihre Familien Fragen zu ihren Rechten haben, wenn sich eine Seite nicht ausreichend beraten oder beteiligt sieht oder vielleicht das Gefühl entstanden ist, dass sich „einfach niemand zuständig fühlt“.

 Ombudsstellen sind für mich sozusagen ein „Missing Link“, ein fehlendes Bindeglied, in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie können mit ihrer unabhängigen Beratungsfunktion bei der Lösung verhärteter Prozesse unterstützen.

 

Insgesamt werden vier regionale und eine überregionale Ombudsstellen gefördert. Mit diesem Aufbau orientiert sich Niedersachsen an dem anerkannten Standard der Fachöffentlichkeit. Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die eine Ombudsstelle betreiben wollen.

 

Auf Bundesebene ist zum 10. Juni 2021 das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) geändert worden.

Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien, durch mehr Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen zu stärken. Hierfür wurde die Schaffung unabhängiger Ombudsstellen verbindlich gesetzlich verankert und für Niedersachsen durch das im März 2022 geänderte Niedersächsische Ausführungsgesetz zum SGB VIII konkretisiert.

Zum 01. August 2025 ist eine Evaluation geplant, die Erkenntnisse über die in Niedersachsen bislang nicht ausreichend bekannten Bedarfe in diesem Themenfeld generieren und damit auch eine belastbare Grundlage für zukünftige Gesetzesänderungen bieten soll.

 

Die erforderlichen Informationen rund um das Antragsverfahren stellt das Niedersächsische Landesjugendamt auf seiner Homepage bereit.

 

Quelle: Nds. Landesjugendamt, 13.2.2023

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Veröffentlichung

Mo, 13. Februar 2023

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