Junger Mann vor leerem Klassenzimmer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGraffity | zur StartseiteMädchen liegt auf dem Rasen | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission mit neuer Besetzun

Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen in den gesellschaftlichen wie auch politischen Mittelpunkt: Das schreibt sich die Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) auf ihre Fahnen. Für die aktuelle Legislaturperiode steht nun die neue Besetzung dieses wichtigen Gremiums fest. In einer konstituierenden Sitzung wurden nun Vera Seeck zur Vorsitzenden und Ben Meisborn zum Stellvertreter gewählt.

Seit 2018 sind die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Aufgaben der KiJuKo gesetzlich verankert. Die Amtsperiode der Kinder- und Jugendkommission entspricht der Wahlperiode des Landtages. Die Niedersächsische KiJuKo setzt sich zusammen aus Abgeordneten aller Fraktionen des Landtags sowie aus unabhängigen Experten und Expertinnen. Das ehrenamtliche Gremium ist in seiner Tätigkeit unabhängig und wählt seine Themen selbst.

Die KiJuKo setzt sich nicht nur für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen ein, sondern auch für gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit sowie den Schutz und die Rechte der jungen Menschen und nimmt darüber hinaus auch politische Beteiligungsmöglichkeiten in den Blick. Durch Öffentlichkeitsarbeit soll die Kommission das gesellschaftliche Bewusstsein hinsichtlich aktueller Themen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen fördern. Sie berät das Sozialministerium und die Fraktionen des Landtages zu allen Belangen dieser Adressatengruppe.

Alle Mitglieder der KiJuKo werden vom Sozialministerium auf Vorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen und des Landesjugendhilfeausschusses bestellt. Die Geschäftsführung der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission ist im Landesjugendamt angesiedelt. Bundesweit gibt es neben der Niedersächsischen KiJuKo noch die Kinderkommissionen beim Deutschen Bundestag und in Bayern. Beide Kommissionen sind ausschließlich mit Abgeordneten besetzt.

Rechtsgrundlage für die KiJuKo bildet § 16d des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs sowie zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII).

 

Quelle: Presseinformation des Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 20.4.2023

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 25. April 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen