KJS Nord begrüßt, dass keine weiteren Abschiebungen oder Überstellungen aus dem Kirchenasyl in Niedersachsen mehr erfolgen
Die KJS Nord begrüßt die Entscheidung des niedersächsischen Innenministeriums, das Kirchenasyl zu respektieren und keine weiteren Überstellungen oder Abschiebungen vorzunehmen. Zudem begrüßen wir ausdrücklich, dass weitere Gespräche zwischen Kirche und BAMF über die sogenannten Härtefallverfahren geführt werden.
Die Vorsitzende der KJS Nord, Daniela Möhlenbrock, betont den krassen Widerspruch des Bruches des Kirchenasyls und dem Geist der Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen. „Daher ist sehr zu begrüßen, dass die niedersächsische Innenministerin deutlich gemacht hat, dass es zu solchen Auflösungen des Kirchenasyls wie zuletzt in Bienenbüttel, zukünftig nicht mehr kommen wird.“
Frau Möhlenbrock betont die Auswirkungen besonders für junge Menschen: „Für junge Geflüchtete, die bereits traumatische Erfahrungen gemacht haben, kann die Auflösung des Kirchenasyls retraumatisierend wirken. Abgesehen davon drohen unsichere und gefährliche Verhältnisse in den Herkunftsländern.
Auch wenn der Ton in der Geflüchteten- und Migrationspolitik deutlich rauer wird, werden Kirchen auch in Zukunft, nach sorgfältiger Abwägung, aus christlichem Selbstverständnis Kirchenasyl gewähren. Daher fordert die KJS Nord den nötigen Respekt staatlicher Stellen vor dem Kirchenasyl ein und betont, dass Geflüchtete im Kirchenasyl sicher sein müssen.
Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten. Untergebracht werden Flüchtlinge in Kirchen, Pfarr- oder Gemeindehäusern. Damit wird keine dauerhafte Unterbringung, sondern eine Wiederaufnahme oder erneute Prüfung des Asylverfahrens bezweckt. Um einem Flüchtling Asyl zu gewähren, bedarf es eines Beschlusses durch die Gemeindeleitung. Dann werden in der Regel auch die Ausländerbehörden informiert.
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