Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit der in der LAG JSA zusammengeschlossenen freien Träger bietet sozialpädagogische und berufsbezogene Hilfen zur Integra­tion und Verselbstständigung Jugendlicher und junger Erwachsener in Aus­bildung, Beruf und Gesellschaft. Sie hat dabei immer die gesamte Lebens­situation der jungen Menschen im Blick und umfasst und verbindet Leistun­gen verschiedener sozialpolitischer Felder. Dabei ist sie in erster Linie Teil der Jugendhilfe gemäß § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII / KJHG).  

 

In ihren Aktivitäten reicht die Jugendsozialarbeit darüber hinaus in weitere Bereiche und gesetzliche Regelungen hinein. Es sind dies insbesondere das Arbeitsförderungsgesetz (SGB III), die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Sozialgesetzbuch Sozialhilfe (SGB XII) sowie die gesetzlichen Regelungen zur Eingliederung von Aussiedlern und Ausländern.