Jugendwerkstätten in Niedersachsen: Das verlässliche Angebot der sozialen und beruflichen Integration!

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Seit 25 Jahren bieten Jugendwerkstätten jährlich mehreren tausend  benachteiligten jungen Menschen eine Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration.

 

Sie sind damit zu einem notwendigen und verlässlichen Teil der sozialen Infrastruktur des Landes geworden.

 

Für viele junge Menschen sind sie oftmals die einzige Möglichkeit, Zugang zu einer angemessenen gesellschaftlichen Teilhabe zu finden.

 

Jugendwerkstätten fördern die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die Integration in die Gesellschaft.

 

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Ihre Bedeutung haben die Jugendwerkstätten insbesondere durch folgende Aspekte:

 

Eine schwer erreichbare Zielgruppe!

Jugendwerkstätten verbinden berufliche Qualifizierung und arbeitsmarktnahe Beschäftigung mit Bildungsangeboten und persönlicher Stabilisierung.

 

Als Angebot der Jugendhilfe richten sie sich mit ihren vielfältigen Angeboten an arbeitslose junge Menschen mit besonderem individuellem Unterstützungsbedarf; dazu gehören u. a. junge Menschen

  • mit gravierenden schulischen Problemen (auch Schulabbrecher/innen und Schulmüde),
  • ohne Ausbildung und Arbeit,
  • mit geringen Sozialkompetenzen,
  • psychosozialen Schwierigkeiten,
  • Lernbeeinträchtigungen
  • und Entwicklungsstörungen.  

Besonders richten sie sich auch an junge Migrantinnen und Migranten.

 

Die unterschiedlichen Lebenslagen von jungen Frauen und Männern werden grundsätzlich berücksichtigt.

 

Jugendwerkstätten ergänzen die Leistungen des SGB II oder SGB III.

 

Ihr Angebot unterbreiten die Jugendwerkstätten aber unabhängig von sozialrechtlichen Ansprüchen.  

 

Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration!

Zum Ausgleich gesellschaftlich bedingter Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen zielen Jugendwerkstätten insbesondere darauf ab,

  • zur persönlichen Stabilisierung und zum Aufbau von Sozial- und Schlüsselkompetenzen beizutragen,
  • allgemeine Handlungskompetenz für eine eigenständige Lebensführung zu erlangen,
  • neue Lernzugänge zu eröffnen / Lernmotivation zu erreichen,
  • allgemeine und berufliche Bildung sowie „berufliches Handwerkszeug“ zu vermitteln,
  • eine berufliche Orientierung und Perspektive zu ermöglichen.

Dabei sehen es Jugendwerkstätten ebenso als ihre originäre Aufgabe an, auf Benachteiligungen aufmerksam zu machen und sich für die Belange junger Menschen einzusetzen!  

 

Sozialpädagogische und fachliche Begleitung in vielfältigen Lern- und Arbeitsfeldern!

Jugendwerkstätten bieten auf den besonderen Förderbedarf der Zielgruppe individuell abgestimmte Hilfen an:

  • sozialpädagogische Unterstützung in Einzel- und Gruppensettings,
  • Unterricht mit allgemeinbildenden und arbeitsweltbezogenen Inhalten,
  • Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern,
  • berufspraktische Qualifizierung in modularen Einheiten,
  • Bewerbungsunterstützung und Vermittlung in Praktika.

Alle Jugendwerkstätten arbeiten nach fachlichen und qualitativen Grundsätzen!

Jugendwerkstätten richten sich in erster Linie an dem Bedarf ihrer Zielgruppe aus und fühlen sich dabei folgenden Grundsätzen verpflichtet:

  • Entwicklung bedarfsgerechter Hilfen im Einzelfall durch systematische Förderplanung unter Beteiligung des jungen Menschen,
  • Verbindung intensiver sozialpädagogischer Unterstützung, beruflicher Qualifizierung und allgemeiner Bildung,
  • Zusammenarbeit von interdisziplinären Teams aus sozialpädagogischen Fachkräften, Berufsausbilder/innen, handwerklichen Anleiter/innen sowie Lehrer/innen,
  • eine bedarfsorientierte Förderdauer von bis zu 24 Monaten,
  • niedrigschwellige Zugänge und freiwillige Inanspruchnahme,
  • Ergebnisoffenheit.   

Außerdem arbeiten die Jugendwerkstätten auf Grundlage eines abgestimmten Konzeptes mit der örtlichen Jugendhilfe und unter Einbindung in die örtlichen Jugendhilfestrukturen,von Kooperationsvereinbarungen mit den Leistungsträgern des SGB II und III,eines Netzwerkes mit Schulen, Betrieben und anderen sozialen Diensten.

 

Jugendwerkstätten fühlen sich den Prinzipien des Gender-Mainstreamings, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des nachhaltigen Arbeitens und der Berücksichtigung des demografischen Wandels verpflichtet.

 

Sie tragen in besonderem Maße zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung bei und schaffen Integrationschancen für die vielen jungen Menschen, die anderenfalls Gefahr laufen, „durch alle Netze zu fallen“. Damit erfüllen sie eine der zentralen Zielvorgaben des Europäischen Sozialfonds.