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Bürgergeld kommt zum 1.1.2023

Was ist das Bürgergeld?

Ab dem 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld – auch Grundeinkommen oder Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen genannt – in Deutschland als Form der sozialen, staatlichen Hilfe an bedürftige Menschen gezahlt. Damit ist es an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeld II, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV, getreten.

Es handelt sich bei dem Bürgergeld nicht um ein bedingungsloses Bürgergeld oder bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um ein Bürgergeld, dessen Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.  Wichtigste Bedingung dabei ist die Bedürftigkeit.

Das Bürgergeld stand schon seit längerer Zeit in den Parteiprogrammen der SPD, der Grünen und auch der FDP. Jede Partei stellte sich allerdings eine unterschiedliche Ausgestaltung des Bürgergeldes vor.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld

Das Bürgergeld 2023 nach dem Ansatz der SPD sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld besteht

  •     bei Bedürftigkeit ,
  •     im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld I
  •     und dass das Vermögen und die Art des Wohnraumes erst nach einer Bezugszeit von zwei Jahren für die Zahlung bedeutsam werden.

Das Bürgergeld soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und die Würde des Einzelnen achten.  Es soll der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen. Es soll unkompliziert und also auch digital zugänglich sein.


Was ist neu beim Bürgergeld?

Laut Bundesarbeitsministerium soll ein größeres „Miteinander“ geschaffen werden. Die Jobcenter sollen in Zukunft großzügiger mit der Lebenssituation von Leistungsempfängern umgehen. Diese sollen sich so einfacher darum kümmern können, möglichst schnell wieder eine Arbeitsstelle zu finden.

Das Miteinander heißt konkret folgendes:
1. Wohnung:

In den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld Leistungsempfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben dürfen. Die Wohnungskosten werden also in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs nicht danach beurteilt, ob sie angemessen sind.
2. Vermögen:

Vermögen von bis zu 60.000 Euro wird geschont und wird nicht auf den Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Ebenfalls nur in den ersten beiden Jahren des Leistungsbezugs.

Mit dieser Neuregelung im Rahmen des Bürgergeldes brauchen Menschen, die durch längere Arbeitslosigkeit in Not geraten sind, keine Sorge zu haben, ihre Wohnung aufgeben zu müssen oder auf ihr erspartes Geld zurückgreifen zu müssen.
3. Sanktionen

Hartz-IV-Empfänger wurden in der Vergangenheit mit Sanktionen belegt, wenn sie sich beispielsweise nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter hielten.

Diese Sanktionsregelungen standen schon seit längerem in der Kritik von Sozialverbänden.

Ganz abgeschafft werden die Sanktionen durch die Einführung des Bürgergeldes nicht. Das Prinzip des Förderns und Forderns gilt weiterhin.

Die Sanktionen werden aber neu geordnet und neu geregelt.

Eine der wichtigsten neuen Regeln im Bereich der Sanktionen ist, dass beim  Bezug des Bürgergelds eine sechsmonatige Vertrauenszeit gilt, in der eine Verringerung von Leistungen ausgeschlossen ist.

Wer allerdings überhaupt nicht mit dem Jobcenter zusammenarbeitet, etwa andauernd keine Termine wahrnimmt, muss mit negative Konsequenzen rechnen.
4. Regelsatz erhöht

Das Bundesarbeitsministerium möchte eine angemessene Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende ab dem 1. 1. 2023. Was angemessen bedeutet, steht noch wird wohl erst Ende 2022 klar sein.

Bisher wurden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung in den beiden Vorjahren berechnet. Dieses System soll geändert werden, weil der zeitliche Abstand gerade in der Zeit der Inflation zu groß sei.

Die Frage der Finanzierung eines höheren Bürgergeldes ist allerdings Mitte 2022 noch nicht geklärt, insbesondere ob Rücklagen des Bundesfinanzministers für substanziell höhere Regelsätze ausreichen.
5. Sonstige Neuerungen beim Bürgergeld

Das neue Bürgergeld soll auch mehr Möglichkeiten und Anreize für Weiterbildung bieten. So solle es bei Bedarf mehr Zeit für den Erwerb eines Berufsabschlusses geben: drei statt bisher zwei Jahre.
Bürgergeld – Antrag

Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Das ist in aller Regel die Kommune, also die Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung. Dort hießen die Ämter bisher Jobcenter.


Formloser Antrag

Der Antrag auf Bürgergeld kann zunächst formlos gestellt werden.  Wichtig ist eine rechtzeitige Antragstellung, da der Antragstellung nur eine eingeschränkte Rückwirkung zukommt.

Der Antrag auf Bürgergeld kann in digitaler Form gestellt werden, also per E-mail oder online auf der entsprechenden Internetseite der Verwaltung.

Bürgergeld wird also nur gezahlt, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Der Anspruch auf Bürgergeld besteht grundsätzlich auch erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Es gibt eine Rückwirkung besteht nur sehr eingeschränkt.

Für den Bürgergeld – Antrag gibt es keine Formerfordernisse. Er kann auch mündlich im Amt gestellt werden. Vom Bürgergeld – Antrag sind ohne weiteres sämtliche Leistungsaspekte umfasst, also sowohl das Geld für den Lebensbedarf also auch die Kosten der Unterkunft, und zwar für sämtliche Mitglieder der zum Antragsteller gehörenden Einheit.

Entschieden wird über den Bürgergeld – Antrag durch Bescheid. Gegen den Bescheid kann – wie gegen jeden Verwaltungsakt – Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.


Welches Amt ist für den Bürgergeld Antrag zuständig?

Die örtliche Zuständigkeit der Kommune für die Entgegennahme des Bürgergeld Antrags folgt aus dem gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers. Der Antrag auf Bürgergeld ist also in der Gemeinde zu stellen, wo man sich gewöhnlich aufhält. Ist kein gewöhnlicher Aufenthalt vorhanden, etwa bei Obdachlosigkeit, entscheidet der tatsächliche Aufenthalt.


Kompetenzermittlungsverfahren und Teilhabevereinbarung

Ziel des neuen Verfahrens im Rahmen des Anspruchs auf Bürgergeld ist es, ein Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Verwaltung herzustellen. Dazu dienen die beiden folgenden Verfahrensschritte, das Kompetenzermittlungsverfahren und die sich daran anschließende Teilhabevereinbarung.

 

Bürgergeld – Anspruch

Wer hat einen Anspruch auf Bürgergeld? Einen Anspruch auf Bürgergeld hat, wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt mit dem eigenen Einkommen zu sichern.

Quelle und weiterführende Informationen

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 09. August 2022

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