Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit der in der LAG JSA zusammengeschlossenen freien Träger bietet sozialpädagogische und berufsbezogene Hilfen zur Integration und Verselbstständigung Jugendlicher und junger Erwachsener in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft. Sie hat dabei immer die gesamte Lebenssituation der jungen Menschen im Blick und umfasst und verbindet Leistungen verschiedener sozialpolitischer Felder. Dabei ist sie in erster Linie Teil der Jugendhilfe gemäß § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII / KJHG).
In ihren Aktivitäten reicht die Jugendsozialarbeit darüber hinaus in weitere Bereiche und gesetzliche Regelungen hinein. Es sind dies insbesondere das Arbeitsförderungsgesetz (SGB III), die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Sozialgesetzbuch Sozialhilfe (SGB XII) sowie die gesetzlichen Regelungen zur Eingliederung von Aussiedlern und Ausländern.