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Jugendsozialarbeit Niedersachsen zum geplanten Übergang der unter 25-jährigen jungen Menschen in den Rechtskreis SGB III ab dem Jahr 2025

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendsozialarbeit (LAG JSA) Niedersachsen vertritt die Interessen der freien Träger im Bereich der Jugendsozialarbeit und bietet sozialpädagogische und berufsbezogene Hilfen zur Integration und VerselbstständigungJugendlicher und junger Erwachsener in Ausbildung, Beruf und
Gesellschaft an.


Die wohlfahrtspflegerischen und gemeinnützigen Einrichtungen leisten einen wertvollen Beitrag zur Beratung, Begleitung und Qualifizierung von jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf.
Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen der Bundeshaushaltsplanung 2024 und dermittelfristigen Haushaltsplanung 2025-2027, ab dem 01. Januar 2025 unter 25-jährige Kund*innen des Jobcenters für die aktive Arbeitsförderung in die Zuständigkeit des SGB III und somit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu überführen. Die passiven Leistungen in Form des Bürgergeldes sollen in Zuständigkeit des Jobcenters (SGB II) verbleiben und wären steuerfinanziert. Die aktive Arbeitsförderung durch die BA hingegen wäre dann beitragsfinanziert. Die nähere Ausgestaltung des Zuständigkeitswechsels ist noch unklar, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wird im Herbst 2023 erwartet. Zurzeit ist nicht deutlich, ob die Förderinstrumente hinsichtlich der Integration in den Arbeitsmarkt für junge Menschen unter 25 Jahren aus dem SGB II weiterhin zur Verfügung stehen werden.

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Als Vertreterin der Jugendsozialarbeit in Niedersachsen befürchten wir einen großen Einschnitt bei der Integration in den Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmarkt für junge Menschen, die aufgrund multipler Problemlagen eine tagestrukturierende, qualifizierende und sozialpädagogische begleitende Unterstützung benötigen. Wir erleben in der täglichen Arbeit die Folgen der Coronapandemie und deren Auswirkungen auf das (soziale) Leben bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie benötigen dringend und zwingend niedrigschwellige Angebote, die regional und bedarfsgerecht ausgestaltet sind und die ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Die rein haushaltspolitisch begründete Entscheidung berücksichtigt bedauerlicherweise nicht die fachlichen und arbeitsmarktpolitischen Diskurse und jüngst beschlossenen Reformen, sondern sabotiert schlussendlich die Realisierung. Um gesellschaftliche Teilhabe von jungen Menschen zu verwirklichen und Herausforderungen der nachhaltigen Qualifizierung und Beschäftigung zu bewältigen, müssen neben der Bereitstellung der erforderlichen Mittel besonders bewährte Strukturen erhalten werden. Schon jetzt erleben wir, dass der Kabinettsbeschluss eine Signalwirkung für die Maßnahmeplanung der Jobcentren auslöst. Aus Rückmeldungen von Einrichtungen der Jugendberufshilfe wissen wir, dass Neuvergaben mit einer geplanten Dauer in das Jahr 2025 hinein kritisch geprüft werden. Die Folge sind verkürzte Maßnahmelaufzeiten oder der Verzicht auf die Neuvergabe. Die Infrastruktur scheint jetzt schon im Umbau, ohne dass ein Gesetzgebungsverfahren Klarheit über die Ausgestaltung gibt oder die Anschlussperspektiven für die jungen Menschen gesichert sind.


Wir bitten ausdrücklich, dieses Vorhaben noch einmal kritisch zu überdenken und die jungen Menschen im SGB II nicht aus dem Blick zu verlieren. Wir wünschen uns einen konstruktiven Austausch, welcher das Ziel der Erreichbarkeit und die Förderung junger Menschen zugrunde legt, und die Bereitstellung notwendiger Eingliederungsmittel und personeller Ressourcen, um Übergänge zu erleichtern und geeignete Hilfen zu ermöglichen.

 

 

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Veröffentlichung

Fr, 01. September 2023

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