Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen in Niedersachsen - Positionen der Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendsozialarbeit in Niedersachsen (LAG JSA)
Junge Menschen am Übergang Schule – Ausbildung/ Beruf stehen vor vielschichtigen Herausforderungen. In der Lebensphase der Verselbständigung bedarf es der Entwicklung und Umsetzung eigener Lebensperspektiven sowie der finanziellen Absicherung der Lebens-grundlage. Dabei müssen sich junge Menschen in unserem Sozialsystem orientieren und bei Unterstützungsbedarf für sie zuständige Rechtskreise und Institutionen identifizieren. Ihre Hilfebedarfe wechseln in dieser Lebensphase vornehmlich zwischen den Rechtskreisen des SGBII, III und VIII sowie dem SGBIX und XII. Oft wird die Beantragung von Unterstützungs-leistungen aus verschiedenen Sozialleistungssystemen gleichzeitig notwendig.
Um die Probleme an den Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen zu lösen und jungen Menschen die Hilfe zukommen zu lassen, welche gebraucht wird, wurde im Jahr 2013 im Koalitionsvertrag des Bundes die Einrichtung von Jugendberufsagenturen verankert. Die Jugendberufsagenturen stellen einen Ort der Kooperation dar, an welchem die Jugendhilfe gemeinsam mit der Arbeitsförderung und der Grundsicherung den Übergang gestalten. Diese Idee wurde zu Beginn nicht in einer Konzeption oder Richtlinie konkretisiert, sodass es bundesweit verschieden gestaltete Jugendberufsagenturen gibt. Im Folgenden sprach der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge zuerst Empfehlungen (2015) und dann Erfolgsmerkmale von Jugendberufsagenturen (2016) aus. Im Auftrag des BMAS wurde 2020 eine Servicestelle Jugendberufsagenturen am Bundesinstitut berufliche Bildung aufgebaut, welche die bundesweite Vernetzung und Weiterentwicklung unterstützt. Die Ausgestaltung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, das Kernmerkmal der Jugendberufsagentur, wird nach wie vor verschieden gelebt. Ergebnisse qualitativer und quantitativer Natur wurden 2019 und 2022 dazu veröffentlicht.
In Abstimmung zwischen Bund und Ländern und auf Grundlage des Koalitionsvertrags der Landesregierung soll die Weiterentwicklung und der Ausbau der Jugendberatungsagenturen weiter forciert werden. In Niedersachsen gibt es in 40 Kreisen und kreisfreien Städten eine oder mehrere Jugendberufsagenturen. Für 6 Kreise und kreisfreie Städte wurde bisher keine Jugendberufsagentur gemeldet.
Auf diesem Weg fordern wir…
1. Die Beteiligung der Jugendsozialarbeit auf allen Ebenen
2. Eine Gesamtplanung von Angeboten und Forcierung rechtskreisübergreifender Angebote
3. Formate der Jugendbeteiligung vor Ort
Quelle: Positionen der LAG JSA vom 20. Februar 2023
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